Die Zahl der Verkehrsunfällen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Rund 2,6 Millionen Mal hat es im Jahr 2017 auf deutschen Straßen gekracht. Dabei kommen glücklicherweise immer weniger Menschen zu Tode, der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall ist trotzdem groß. Wir helfen - Damit sie das bekommen, was Ihnen zusteht.
Nehmen sie ihr Recht war, selbst einen unabhängigen Sachverständiger einzuschalten. Das ist Ihnen selbst dann möglich, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen Gutachter beauftragt hat. Für die Kosten kommt die Versicherung ab einer Schadenshöhe von 750 Euro auf, aber selbst wenn augenscheinlich nur ein „Bagatellschaden“ vorliegt , ist es ratsam sich mittels eines Kostenvoranschlags oder eines Kurzgutachtens die Meinung eines Fachmanns einzuholen.
Mit einem von uns angefertigten SCHADENSGUTACHTEN können sie sich die Repararturkosten vom Unfallgegner erstatten lassen. Dies wird als „fiktive Abrechnung“ bezeichnet. Wo sie ihr Fahrzeug letztendlich reparieren lassen, bleibt dabei Ihnen überlassen. Wichtig ist nur an eine REPARATURBESCHEINIGUNG zu denken. So sind sie auch bei einem erneuten Unfall abgesichert.